Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
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Inhaltsverzeichnis





Bundesbesoldungsordnung A und B
Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes
Bundesbesoldungsordnung A

 
Besoldungsgruppe A 5

Betriebsassistent 3) 5)
Erster Hauptwachtmeister 3) 5) 6)
Hauptwart 3) 5)
Justizvollstreckungsassistent
Kriminaloberwachtmeister 1)
Kriminalwachtmeister 1) 2)
Oberamtsmeister 4) 5)
Oberbetriebsmeister 5)
Obertriebwagenführer 3) 5)
Polizeioberwachtmeister 1)
Polizeiwachtmeister 1) 2)
Stabsgefreiter
Oberstabsgefreiter 3) 8)
Unteroffizier
Maat
Fahnenjunker
Seekadett

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1)   Während der Ausbildung.
2)   Erhält das Grundgehalt der 1. Stufe der Besoldungsgruppe A 4.
3)   Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
4)   Erhält im Landesbereich eine Amtszulage nach Anlage IX, wenn er im Sitzungsdienst
     der Gerichte eingesetzt ist.
5)   Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 6.
6)   Beamte in der Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes erhalten eine Amtszulage
      nach Anlage IX. 2Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach der Fußnote 3 nicht zu.
7)   (weggefallen)
8)   Die Gesamtzahl der Planstellen für Oberstabsgefreite beträgt bis zu 50 vom Hundert der
      in der Besoldungsgruppe A 5 insgesamt für Mannschaftsdienstgrade ausgebrachten
      Planstellen.
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