Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
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Inhaltsverzeichnis





Bundesbesoldungsordnung A und B
Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes
Bundesbesoldungsordnung A

 
Besoldungsgruppe A 9

Amtsinspektor 3)
Betriebsinspektor 3)
Hauptbrandmeister 3)
Inspektor
Kapitän 1)
Konsulatssekretär
Kriminalhauptmeister 3)
Kriminalkommissar
Obergerichtsvollzieher 3)
Oberin 6) 7)
Oberpfleger 7)
Oberschwester 7)
Pflegevorsteher 6) 7)
Polizeihauptmeister 3)
Polizeikommissar
Stabsfeldwebel 4)
Stabsbootsmann 4)
Oberstabsfeldwebel 2) 4)
Oberstabsbootsmann 2) 4)
Leutnant
Leutnant zur See
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1)   Im Bundesbereich.
2)   Für Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 9 abheben, nach Maßgabe
      sachgerechter Bewertung bis zu 30 v.H. der Stellen für Unteroffiziere der Besoldungsgruppe
      A 9; erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
3)   Für Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 9 abheben, können nach
      Maßgabe sachgerechter Bewertung jeweils bis zu 30 v.H. der Stellen mit einer Amtszulage
      nach Anlage IX ausgestattet werden.
4)   Die Gesamtzahl der Planstellen für Stabsfeldwebel/Stabsbootsmänner und
      Oberstabsfeldwebel/Oberstabsbootsmänner beträgt bis zu 40 v.H. der in den
      Besoldungsgruppen A 8 und A 9 insgesamt für Unteroffiziere ausgebrachten Planstellen.
5)   (weggefallen)
6)   Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
7)   Erhält bei Bestellung zum Mitglied der Krankenhausbetriebsleitung für die Dauer dieser
     Tätigkeit eine Stellenzulage nach Anlage IX.
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