Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
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Inhaltsverzeichnis





Bundesbesoldungsordnung A und B
Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes
Bundesbesoldungsordnung B

 
Besoldungsgruppe B 6

Botschafter 1)
Bundesbankdirektor 2)
Bundesbeauftragter für den Zivildienst
Bundesdisziplinaranwalt
Bundeswehrdisziplinaranwalt
Direktor beim Amt für den Militärischen Abschirmdienst
             
- als der ständige Vertreter des Amtschefs -
Direktor beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz
             
- als der leitende Beamte -
Direktor beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
               der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
              
- als der leitende Beamte -
Direktor beim Bundesrechnungshof
Direktor beim Bundesverfassungsgericht
Direktor und Professor bei der Bundesagentur für Arbeit
              
-als Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung – 10)
Erster Direktor bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
            Post und Eisenbahnen
Erster Direktor beim Bundesnachrichtendienst 3)
Erster Direktor der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
           
-als Geschäftsführer oder Vorsitzender der Geschäftsführung -
Erster Direktor eines Regionalträgers der gesetzlichen Rentenversicherung
           
-als Geschäftsführer oder Vorsitzender der Geschäftsführung bei mehr als 3,7 Millionen
             Versicherten und laufenden Rentenfällen -
Generaldirektor der Bundesanstalt Die Deutsche Bibliothek
Generalkonsul 4)
Gesandter 5)
Militärgeneraldekan
Militärgeneralvikar
Ministerialdirigent
                 
-bei einer obersten Bundesbehörde
                    als Leiter einer Abteilung, 6)
                    als Leiter einer Unterabteilung, 7)
                    als der ständige Vertreter eines in Besoldungsgruppe B 9 eingestuften
                    Abteilungsleiters, soweit kein Unterabteilungsleiter vorhanden ist 7) -
                   -beim Bundespräsidialamt und beim Bundeskanzleramt als Leiter einer auf Dauer
                                               eingerichteten Gruppe -
                   -bei einer obersten Landesbehörde (ausgenommen Stadtstaaten)
                                               als Leiter einer großen oder bedeutenden Abteilung, 8)
                                               als Leiter einer Hauptabteilung 9) -
Oberdirektor bei der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit 10)
Präsident der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung
Präsident des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Bundesfinanzverwaltung
Präsident des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung
Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Präsident des Bundesamtes für Güterverkehr
Präsident des Bundesamtes für Justiz
Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
Präsident des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
                  und des Bundesausgleichamtes
Präsident des Bundesarchivs
Präsident des Bundeseisenbahnvermögens
Präsident des Bundeszentralamtes für Steuern
Präsident des Deutschen Wetterdienstes
Präsident des Eisenbahn-Bundesamtes
Präsident des Zollkriminalamtes
Präsident einer Bundesfinanzdirektion
Präsident und Professor des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte
Präsident und Professor des Bundesinstitutes für Risikobewertung
Präsident und Professor des Deutschen Archäologischen Instituts
Präsident und Professor des Friedrich-Loeffler-Instituts, Bundesforschungsinstitut
                  für Tiergesundheit
Präsident und Professor des Julius Kühn-Instituts, Bundesforschungsinstitut für
                  Kulturpflanzen
Präsident und Professor des Max Rubner-Instituts, Bundesforschungsinstitut für
                  Ernährung und Lebensmittel
Präsident und Professor des Robert Koch-Instituts
Präsident und Professor des Paul-Ehrlich-Instituts
Senatsdirektor
            
-in Hamburg bei einem Senatsamt oder einer Fachbehörde als Leiter eines besonders
              bedeutenden Amtes - 9)
Senatsdirigent
            
-in Berlin bei einer obersten Landesbehörde als Leiter einer bedeutenden Abteilung - 9)
Vizepräsident beim Bundeskriminalamt
Vizepräsident beim Bundespolizeipräsidium
Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz
Vizepräsident des Bundesnachrichtendienstes
Vorsitzende Mitglied der Geschäftsführung einer Regionaldirektion der
                                     Bundesagentur für Arbeit 12)
Brigadegeneral
Flottillenadmiral
Generalapotheker
Generalarzt
Admiralarzt

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1)  Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 3, B 9.
2)  Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 3, B 5, B 9.
3)  Die Amtsinhaber sind berechtigt, die Amtsbezeichnung "Erster Direktor" zu führen.
4)  Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 3.
5)  Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 3.
6)  Soweit die Funktion nicht dem Amt des Ministerialdirektors in Besoldungsgruppe B 9
     zugeordnet ist.
7)  Soweit die Funktion nicht dem Amt des Ministerialrats in Besoldungsgruppe B 3 zugeordnet ist.
8)  Soweit nicht einem Hauptabteilungsleiter unterstellt, auch in Besoldungsgruppe B 7.
9)  Soweit die Funktion nicht einem in Besoldungsgruppe B 7 eingestuften Amt zugeordnet ist.
10)  Soweit nicht in der Besoldungsgruppe B 5.
11)  (entfällt)
12)  Soweit nicht in den Besoldungsgruppe B 3, B 5, B 7.
13)  (weggefallen)
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