Besoldungsgruppe B 6
Botschafter 1)
Bundesbankdirektor 2)
Bundesbeauftragter für den Zivildienst
Bundesdisziplinaranwalt
Bundeswehrdisziplinaranwalt
Direktor beim Amt für den Militärischen
Abschirmdienst
- als der ständige Vertreter des
Amtschefs -
Direktor beim
Bundesbeauftragten für den Datenschutz
- als der leitende Beamte -
Direktor beim Bundesbeauftragten für die
Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
der ehemaligen Deutschen Demokratischen
Republik
- als der leitende Beamte -
Direktor beim
Bundesrechnungshof
Direktor beim Bundesverfassungsgericht
Direktor und Professor bei der
Bundesagentur für Arbeit
-als Direktor des Instituts für
Arbeitsmarkt- und Berufsforschung – 10)
Erster Direktor bei
der Bundesnetzagentur für Elektrizität,
Gas, Telekommunikation,
Post und
Eisenbahnen
Erster Direktor beim
Bundesnachrichtendienst 3)
Erster Direktor der Deutschen
Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
-als
Geschäftsführer oder Vorsitzender der
Geschäftsführung -
Erster Direktor
eines Regionalträgers der gesetzlichen
Rentenversicherung
-als
Geschäftsführer oder Vorsitzender der
Geschäftsführung bei mehr als 3,7
Millionen
Versicherten und laufenden Rentenfällen
-
Generaldirektor der
Bundesanstalt Die Deutsche Bibliothek
Generalkonsul 4)
Gesandter 5)
Militärgeneraldekan
Militärgeneralvikar
Ministerialdirigent
-bei einer obersten Bundesbehörde
als Leiter einer Abteilung, 6)
als Leiter einer Unterabteilung, 7)
als der ständige Vertreter eines in
Besoldungsgruppe B 9 eingestuften
Abteilungsleiters, soweit kein
Unterabteilungsleiter vorhanden ist 7) -
-beim Bundespräsidialamt und beim
Bundeskanzleramt als Leiter einer auf
Dauer
eingerichteten Gruppe -
-bei einer obersten Landesbehörde
(ausgenommen Stadtstaaten)
als Leiter einer großen oder bedeutenden
Abteilung, 8)
als Leiter einer Hauptabteilung 9) -
Oberdirektor bei
der Zentrale der Bundesagentur für
Arbeit 10)
Präsident der Bundesanstalt Technisches
Hilfswerk
Präsident der Bundeszentrale für
politische Bildung
Präsident des Bildungs- und
Wissenschaftszentrums der
Bundesfinanzverwaltung
Präsident des Bundesamtes für Bauwesen
und Raumordnung
Präsident des Bundesamtes für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Präsident des Bundesamtes für
Güterverkehr
Präsident des Bundesamtes für Justiz
Präsident des Bundesamtes für Sicherheit
in der Informationstechnik
Präsident des Bundesamtes für zentrale
Dienste und offene Vermögensfragen
und des Bundesausgleichamtes
Präsident des Bundesarchivs
Präsident des Bundeseisenbahnvermögens
Präsident des Bundeszentralamtes für
Steuern
Präsident des Deutschen Wetterdienstes
Präsident des Eisenbahn-Bundesamtes
Präsident des Zollkriminalamtes
Präsident einer Bundesfinanzdirektion
Präsident und Professor des
Bundesinstituts für Arzneimittel und
Medizinprodukte
Präsident und Professor des
Bundesinstitutes für Risikobewertung
Präsident und Professor des Deutschen
Archäologischen Instituts
Präsident und Professor des Friedrich-Loeffler-Instituts,
Bundesforschungsinstitut
für Tiergesundheit
Präsident und Professor des Julius
Kühn-Instituts, Bundesforschungsinstitut
für
Kulturpflanzen
Präsident und Professor des Max
Rubner-Instituts,
Bundesforschungsinstitut für
Ernährung und Lebensmittel
Präsident und Professor des Robert
Koch-Instituts
Präsident und Professor des
Paul-Ehrlich-Instituts
Senatsdirektor
-in Hamburg bei einem Senatsamt oder
einer Fachbehörde als Leiter eines
besonders
bedeutenden Amtes - 9)
Senatsdirigent
-in Berlin bei einer obersten
Landesbehörde als Leiter einer
bedeutenden Abteilung - 9)
Vizepräsident beim
Bundeskriminalamt
Vizepräsident beim
Bundespolizeipräsidium
Vizepräsident des Bundesamtes für
Verfassungsschutz
Vizepräsident des
Bundesnachrichtendienstes
Vorsitzende Mitglied der
Geschäftsführung einer Regionaldirektion
der
Bundesagentur für Arbeit 12)
Brigadegeneral
Flottillenadmiral
Generalapotheker
Generalarzt
Admiralarzt
-----
1) Soweit nicht in den
Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 3, B 9.
2) Soweit nicht in den
Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 3, B 5,
B 9.
3) Die Amtsinhaber sind
berechtigt, die Amtsbezeichnung "Erster
Direktor" zu führen.
4) Soweit nicht in den
Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 3.
5) Soweit nicht in den
Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 3.
6) Soweit die Funktion nicht dem
Amt des Ministerialdirektors in
Besoldungsgruppe B 9
zugeordnet ist.
7) Soweit die Funktion nicht dem
Amt des Ministerialrats in
Besoldungsgruppe B 3 zugeordnet ist.
8) Soweit nicht einem
Hauptabteilungsleiter unterstellt, auch
in Besoldungsgruppe B 7.
9) Soweit die Funktion nicht einem
in Besoldungsgruppe B 7 eingestuften Amt
zugeordnet ist.
10) Soweit nicht in der
Besoldungsgruppe B 5.
11) (entfällt)
12) Soweit nicht in den
Besoldungsgruppe B 3, B 5, B 7.
13) (weggefallen) |