Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
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Lebensaltersstufen, Dienstaltersstufen, Entgeltstufen
 

Lebensaltersstufen, Dienstaltersstufen, Entwicklungsstufen

Beamte
§ 27 BBesG
Gruppen Stufen je
Gruppe
Art und Dauer der Stufen
Bes.Ordn. A -aufsteig.Gehälter Besoldungs-
gruppen
1 bis 16
1 bis 15 Dienstaltersstufen
Stufe 1 bis 4 = 2 Jahre
Stufe 5 bis 9 = 3 Jahre
ab Stufe 10   = 4 Jahre
Bes.Ordn. B - feste Gehälter 1 bis 11 keine  
Bes.Ordn. C - Professoren 1 bis 4 1 bis 15 Dienstaltersstufen
Bes.Ordn. W - Professoren 1 bis 3 keine + Leistungsbezüge
Bes.Ordn. R - Richter 1 bis 10 1 bis 15 Lebensaltersstufen,
ab R3 feste Gehälter
       
Beschäftigte nach
TVöD und TV-L
Gruppen Stufen je
Gruppe
Dauer der Stufen
§ 16 TVöD-Bund
§ 16 TVöD-VKA
§ 16 TV-Länder
Entgelt-
gruppen
1 bis 15

Für EGr. 1 gilt:
keine Stufe 1,
jede Stufe dauert 4 Jahre
1 bis 6

Entgeltstufen (Entwicklungsstaufen)
Stufe 1 = 1 Jahre
Stufe 2 = 2 Jahre
Stufe 3 = 3 Jahre
Stufe 4 = 4 Jahre
Stufe 5 = 5 Jahre
Stufenaufstieg ab Stufe 3 nur bei mindestens durchschnittlicher Leistung. Stufenverkürzungen und Stufenverlängeren je nach Leistung möglich.

Bei Lebensaltersstufen wird eine Stufe erreicht, wenn der Beschäftigte das entsprechende Lebensjahr erreicht (nur noch bei Richtern der Bes.Gr. R1 und R2). 

Das Erreichen einer Dienstaltersstufe ist im Wesentlichen vom Beginn des Dienstverhältnisses abhängig. Zusätzlich können das Eintrittsalter und frühere Zeiten mit einschlägiger Berufserfahrung berücksichtigt werden.  Das Ergebnis dieser Prüfung wird in einem fiktiven Datum ausgedrückt, das bei Beamten als "Beginn des Besoldungsdienstalters" bezeichnet wird. Der Beginn des Besoldungsdienstalters nach
§ 28 BBesG wird im obigen Gehaltsrechner mit einem Assistenten berechnet und in das Programm übernommen. Auf Grund dieses Datums kann das Programm die Aufstiege in den Stufen automatisch vornehmen. Dies wird auf der Seite Dienstaltersstufen genauer beschrieben. Das Modul zur Berechnung des Beginns des Besoldungsdienstalters wurde in ein Freewareprogramm ausgelagert, das auf der Seite www.besoldungsdienstalter.de zum Downloaden bereitsteht.

Die Entwicklungsstufen des TVöD/TV-L setzen eine Leistungsbewertung aller Beschäftigten voraus. Der Apparat für die Leistungsbewertung wird zur Zeit in den Verwaltungen entwickelt. Einen Kommentar dazu finden Sie auf der Seite "Leistungsentgelt nein Danke". Vermutlich werden die Dienstherren eher Leistungszulagen und Leistungsprämien ausgeben, als eine auf Dauer geltende Stufenverkürzung zuzusprechen. Eine Stufenverkürzung bzw. Stufenverlängerung pflanzt sich nämlich über das ganze Berufslebens fort und kann sich zu einem gewaltigen Betrag summieren. Dies wird in dem Freewareprogramm auf der Seite www.stufenrechner.de anschaulich demonstriert.
Es kann also angenommen werden, dass die Stufenaufstiege in der Mehrzahl der Fälle nach der Regel-Verweildauer erfolgen. Das Gehaltsprogramm ermöglicht deshalb in Programmzeile 6 die Eingabe eines Datums, das als Basis für die Berechnung der Stufenaufstiege verwendet wird. Zusätzlich können in Programmzeile 7 Eingaben über Stufenverkürzungen und Stufenverlängerungen gemacht werden. Aufgrund dieser Angaben nimmt das Programm die Stufenaufstiege automatisch vor.


 

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