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2.2 |
Bruttogehalt |
2.2.1 |
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - TVöD - |
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TVöD-Leistungsentgelt nach § 18 |
Im TVöD und TV-L wurde neben dem leistungsabhängigen Aufsteigen in den Entgeltstufen auch ein spezielles Leistungsentgelt vereinbart. Jeder Arbeitgeber muss dafür einen bestimmten Prozentsatz seiner näher definierten Personalausgaben bereitstellen. Der Satz beginnt im Jahr 2007 bei einem Prozent und soll im Laufe der Zeit bis auf 8 Prozent ansteigen. Das Geld soll aus auslaufenden Besitzständen und Effizienzgewinnen kommen und im übrigen im Rahmen von Tarifrunden bereitgestellt werden. Im Programm ist das Leistungsentgelt in Zeilen 19 einzutragen wenn es sich um einmalige Prämien handelt oder in den Zeilen
11 und13 bis 15, wenn es als laufende Zulage gezahlt wird. Als
Leistungsentgelt kann auch der Mehrverdienst gelten, der durch eine
Verkürzung der Stufenlaufzeit zustande kommt. Der darauf entfallende Anteil
wird in Programmzeile 07 angezeigt. In allen Zeilen, in denen demnach ein
Leistungsentgelt ausgewiesen werden kann, besitzt das Programm
Kennzeichnungsfelder mit der Aufschrift "L" für "Leistungsentgelt" und "N"
für "Normalgehalt". Links zum Thema Leistungsentgelt |
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