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Allgemeine
Verwaltungsvorschriften zur Anwendung des Einkommensteuerrechts |
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zu EStG § 10f
Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen | |
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EStR 10 f. Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen R 7 h und R 7 i gelten entsprechend. | |