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Einkommensteuergesetz (EStG)

6.   Steuererhebung
3. Steuerabzug vom Kapitalertrag (Kapitalertragssteuer)
§ 45e Ermächtigung für Zinsinformationsverordnung

1Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 (ABl. EU Nr. L 157 S. 38) in der jeweils geltenden Fassung im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen umzusetzen.
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§ 45d Abs. 1 Satz 2 bis 4 und Abs. 2 sind entsprechend anzuwenden.
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