Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst kostenlosPrivatlizenz fr 10 EuroUnterjhrige Updates sind kostenlos.

Einkommensteuergesetz (EStG)

10. Kindergeld
§ 66 Höhe des Kindergeldes, Zahlungszeitraum

(1) 1Das Kindergeld beträgt monatlich
für erste und zweite Kinder jeweils                         184 Euro,
für dritte Kinder                                                    190 Euro
und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils     215 Euro.

2Darüber hinaus wird für jedes Kind, für das im Kalenderjahr 2009 mindestens füreinen Kalendermonat ein Anspruch auf Kindergeld besteht, für das Kalenderjahr 2009 einEinmalbetrag in Höhe von 100 Euro gezahlt.


 
(2) Das Kindergeld wird monatlich vom Beginn des Monats an gezahlt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, bis zum Ende des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen.


Nachrichtlich:
  bis 2007 ab 2008 ab 2010  
erste Kinder 154 164 184  
zweite Kinder 154 164 184  
dritte Kinder 154 170 190  
vierte Kinder 179 195 215  
fünfte Kinder 179 195 215  
jedes weitere Kind 179 195 215  

A
Datenschutz