Lohnsteuertabelle
Die Lohnsteuer, die ein Arbeitnehmer zu
entrichten hat, bemisst sich nach seinem Arbeitslohn im gesamten
Kalenderjahr. Die Jahreslohnsteuer ergibt sich aus dem amtlichen
Steuertarif unter Berücksichtigung verschiedener Freibeträge, die je
nach Steuerklasse individuell gelten (z.B. Arbeitnehmerpauschbetrag,
Sonderausgabenpauschbetrag und Versorgungspauschale), und in der
Lohnsteuertabelle bereits berücksichtigt sind. Eine Lohnsteuertabelle wird
vom Arbeitgeber eingesetzt, um die monatliche, wöchentliche oder
täglichen Lohnsteuerabzüge bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung zu
berücksichtigen.
Seit dem Jahr 2001 ist die gesetzliche
Lohnsteuertabelle entfallen. Die Steuer wird für jeden einzelnen
Einkommensbetrag nach einer gesetzlichen vorgeschriebenen Formel
(nunmehr ohne Tarifstufen) berechnet.
Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer?
Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer.
Die Lohnsteuer ist die Steuer, die ein Arbeitnehmer auf
seinen Arbeitslohn zahlt. Der Arbeitgeber zieht sie direkt vom
Arbeitslohn ab und überweist sie an das Finanzamt (so genannter
Quellenabzug). Anders ausgedrückt: Die Lohnsteuer ist die vom
Arbeitslohn direkt abgezogene Einkommensteuer auf Einkünfte aus
nichtselbständiger Arbeit.
Einkommensteuer: Die Einkommensteuer umfasst auch die Besteuerung aller
anderen Einkunftsarten wie Einkünfte aus selbständiger Arbeit, aus
Gewerbebetrieb, Kapitalvermögen, Renten, etc.
Lohnsteuer
ohne Lohnsteuertabelle überprüfen oder selbst
berechnen
Mit "Nettoentgelt" ersparen Sie sich das
umständliche Arbeiten mit der Lohnsteuertabelle.
Die nützliche Software richtet sich sowohl an
geplagte Mitarbeiter von Lohn- und
Gehaltsabteilungen
sowie an alle kritischen Arbeitnehmer. Statt sich
mit gedruckten Lohnsteuertabellen herumzuärgern,
hilft das Programm bei der Berechnung der
gesetzlichen Gehaltsabzüge.
Für anstehende Gehaltsverhandlungen erübrigt sich
das Anschaffen einer Lohnsteuertabelle.
"Nettoentgelt" zieht in die Berechnungen neben Lohn oder
Gehalt Anzahl er Kinderfreibeträge, Höhe der
Kirchensteuer
sowie Solidaritätszuschlag mit ein. Darüber hinaus
berechnet das Programm auch die
Sozialversicherungsbeiträge.
Alles in allem eine schlichte, aber nützliche
Software, bei der der Name Programm ist.
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Wie funktioniert der Lohnsteuerabzug?
Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuer bei jeder Lohnzahlung
einbehalten und ans Finanzamt abführen. Die Höhe der Steuer ermittelt er
in der Regel nach dem Steuertarif. Eine wichtige Rolle spielen die
individuellen Besteuerungsmerkmale des Arbeitnehmers, zum Beispiel
Familienstand, Zahl der Kinder und Kirchensteuerabzug. Die
Besteuerungsmerkmale stehen auf der Lohnsteuerkarte.
In manchen Fällen kann die Lohnsteuer auch mit pauschalen Steuersätzen
abgegolten werden, zum Beispiel bei Mini- und Aushilfsjobs.
Muss ein Arbeitnehmer beim
Lohnsteuerabzug mitwirken?
Der Arbeitnehmer muss in der Regel nur seine Lohnsteuerkarte beim
Arbeitgeber vorlegen. Auf der Lohnsteuerkarte sind individuelle Merkmale
eingetragen (Familienstand, Kinder, Kirchensteuerabzug). Diese werden in
Form von Freibeträgen und pauschal angesetzten Beträgen (so genannte
Pauschbeträge) beim Abzug der Lohnsteuer automatisch berücksichtigt.
Wichtig: Die Lohnsteuer, die beim Arbeitgeber vom
Bruttolohn abgezogen wird, ist in der Regel so bemessen, dass sie mit
der so genannten Jahreseinkommensteuer übereinstimmt. Das heißt, es wird
davon ausgegangen, dass der Arbeitnehmer seinen Bruttolohn über ein
ganzes Jahr bezieht.
Wie wichtig ist die Steuerklasse?
Die Steuerklasse ist für die Höhe des Lohnsteuerabzugs besonders
wichtig. Die Steuerklasse wird von der Gemeinde auf der Lohnsteuerkarte
eingetragen.
Die Lohnsteuerkarte unterscheidet sechs Steuerklassen. Aus der
jeweiligen Steuerklasse ergeben sich unter anderem unterschiedliche
Freibeträge. Bis auf die Steuerklassenkombination bei Ehegatten besteht
kein Wahlrecht.
Wie oft ist ein Wechsel der Steuerklasse möglich?
Die Eintragung der Steuerklasse folgt den tatsächlichen
Lebensumständen des Arbeitnehmers. Eine Steuerklassenänderung ist
deshalb nur dann möglich, wenn sich die steuerrelevanten Lebensumstände
ändern.
Eine Ausnahme bildet die Steuerklassenkombination bei Ehegatten.
Ehegatten können in jedem Kalenderjahr einmal einen Antrag auf Wechsel
der Steuerklassen stellen. Aber: Eine Änderung der Steuerklassen für
dasselbe Kalenderjahr ist immer möglich, wenn
- ein Ehegatte verstorben ist oder keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn
mehr bezieht,
- sich die Ehegatten auf Dauer getrennt haben,
- nach Arbeitslosigkeit wieder ein Arbeitsverhältnis besteht.
Für die geänderte Eintragung ist die Gemeinde zuständig. Die Änderung
kann nur eingetragen werden, wenn beide Lohnsteuerkarten der Eheleute
vorliegen.
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