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Stufenrechner         Freeware-Download 2,6 MB


Warum ist ein Stufenrechner unverzichtbar?


Bei der Entwicklung der TVöD-Tariftabellen sind

   1. die bisherigen BAT-Vergütungs- und Lohntabellen zusammengeführt und
   2. die bisherigen Möglichkeiten der Eingruppierung von Angestellten und Arbeitern integriert worden.

Dieses Puzzle scheint auf den ersten Blick gelungen zu sein.
In der Praxis treten bei einer Höhergruppierung nach § 17 Abs. 4 TVöD aber unverzeihliche Fehler auf.
Im folgenden Screenshot des Stufenrechners ist ein Fall dargestellt, bei dem das Vorziehen einer Höhergruppierung
um ein Jahr in den folgenden 11 Jahren zu einem Minderverdienst von 18.600 Euro führt.
So darf mit Leistung nicht umgegangen werden!

Zur Fehlerkorrektur würde eine Ergänzung des § 17 Abs. 4 um folgenden Satz genügen:
"Würde eine Höhergruppierung zu einem späteren als dem tatsächlichen Zeitpunkt zu einem höheren Entgelt führen,
ist die in den folgenden 12 Jahren auftretende monatliche Differenz durch eine Leistungszulage auszugleichen.
"
Die Tarifparteien sehen im Moment keine Möglichkeit, meinem Vorschlag zu folgen.
Der Bedienstete muss also mit Hilfe des Stufenrechners selbst darauf achten, dass er nicht benachteiligt wird.

Stufenrechner

Die Benachteiligung kommt zustande, wenn ein Beschäftigter bereits nach 120 Monaten aus

Entgeltgruppe 9 Stufe 4 in die

Entgeltgruppe 10 Stufe 3 höhergruppiert wird.

 

Würde er 1 Jahre länger in der Entgeltgruppe 9 verweilen, würde er dort die

Entgeltgruppe 9 Stufe 5 erreichen und dann nach

Entgeltgruppe 10 Stufe 4 höhergruppiert werden.

Beide Stufen haben ein höheres Tabellenentgelt als die Stufen im ersten Fall.
 

 

 

 

Der Stufenrechner dient hauptsächlich dazu, den Wert von Stufenverkürzungen und Stufenverlängerungen nach § 17 TVöD darzustellen. Die Stufenbewegungen können sich im Zusammenspiel mit Höhergruppierungen über mehrere Entgeltgruppen fortpflanzen und können so ungeahnte Größenordnungen erreichen. Deshalb sollte die ganze Berufslaufbahn bis zum Ausscheiden im Vorhinein mit einer durchschnittlichen Berufslaufbahn verglichen werden. Speziell hierfür wurde der StufenrechnerVKA entwickelt.

Der Stufenrechner kann nur dann über ein Icon in Programmzeile 09 aufgerufen werden, wenn in Zeile 3 ein TVöD- oder TV-L-Dienstverhältnis eingestellt ist. Eigentlich sind es zwei Stufenrechner in einem und zwar ein Rechner mit grünen Feldern und ein Rechner mit gelben Feldern. Wenn der grüne und gelbe Rechner gleich eingestellt sind, zeigt das schwarze Feld im Ergebnisbereich den Wert Null an. 

Der Stufenrechner hat 4 Spalten für Entgeltgruppen (hier z.B. EGr. 9 bis 12).
Jede dieser Spalten hat oben Eingabefelder, in denen die Verweildauer in Monaten für die betreffende Entgeltgruppe eingetragen werden kann (hier z.B. 120 Monate). Darunter befinden sich 6 kleine Tabellen für die einzelnen Entgeltstufen (abgebildet ist hier nur die Tabelle für die 1. Entgeltstufe). Die Tabellenzeilen haben folgenden Inhalt:
1. Zeile: Verweildauer in der Entgeltstufe
2. Zeile: Laufende Nummer des Monats, in dem die Entgeltstufe erreicht wird
3. Zeile: Laufende Nummer des Monats, in dem die Entgeltstufe verlassen wird
4. Zeile: Tabellenentgelt für diese Entgeltstufe

Die Werte in den grün, gelb oder grau umrandeten Feldern mit weißen Hintergrund können verändert werden. Markieren Sie dazu den zu ändernden Wert und überschreiben Sie ihn mit dem gewünschten Wert. Wenn Sie die Werte mehrfach um jeweils 1 Monat verändern möchten, ist dies einfacher mit den Schaltflächen „nach oben“ und „nach unten“ zu erreichen. Dadurch wird jeweils der Inhalt des Feldes, in das zuvor die Schreibmarke gesetzt worden ist, geändert.

Sinnvollerweise wird der grüne Rechner als Referenzrechner für einen Bediensteten mit durchschnittlichen Leistungen eingestellt. Im gelben Rechner wird die Laufbahn des Bediensteten mit über- oder unterdurchschnittlichen Leistungen dargestellt. Beachten Sie dabei, dass der Rechner beim Erreichen der Verweildauer einer Entgeltgruppe zur nächsten Entgeltgruppe weiterleitet. Weitere Erhöhungen der Verweildauer in den Entgeltstufen der „vollen“ Entgeltgruppe sind dann wirkungslos. Bei der Weiterleitung zur nächsten Entgeltgruppe wird die Stufenzuordnung nach § 17 Abs. 4. berücksichtigt. Ergibt sich dabei ein Garantiebetrag, wird er rechts bzw. links vom Tabellenentgelt angezeigt.

Wenn vor dem Schließen des Rechners die Schaltfläche „Speichern“ angeklickt wird, werden die Einstellungen für den aktuellen Personalfall gespeichert und stehen beim nächsten Aufruf wieder zur Verfügung.  Ansonsten gehen die Einstellungen beim Schließen des Rechners verloren.

 

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter folgenden Begriffen:
TVöD-Stufenrechner, Stufenbewegungen, Stufenverkürzung, Stufenverlängerung, Stufenlaufzeit,
Entgeltstufen, Entgeltgruppen, Erfahrungsstufen, Entwicklungsstufe, Höhergruppierungen,
TVöD-Stufenrechner zur Anzeige des Zusammenwirkens von Stufenbewegungen und Höhergruppierungen


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