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Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge
der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes
- Altersvorsorge-TV-Kommunal - (ATV-K)

 

 

 

 

Redaktionelles

 

Die ver.di -Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V. -
hat am 1.3.2002 folgende Tarifverträge geschlossen:

  1. Tarifvertrag
    über die betriebliche Altersversorgung
    der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes
    Altersvorsorge-TV-(ATV)

  2. Tarifvertrag
    über die zusätzliche Altersversorgung
    der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes
    Altersvorsorge-TV-Kommunal - (ATV-K)

Da beide Tarifverträge weitgehend gleichlautend sind, wird hier nur der ATV-K. dargestellt.

Die beiden Tarifverträge unterscheiden sich in folgenden Punkten:

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Ausnahmen von der Versicherungspflicht in Anlage 2
§ 4 Abs. 2 Überleitungsvorschriften
§ 13 Abs. 3 (Erlöschen der Betriebsrente)
§ 15 (zusatzversorgungspflichtiges Entgelt in Anlage 3)
§ 16 (Verweise auf § 37)
§ 26 Abs. 1 (Freiwillige Versicherung)
§ 29 Abs. 2 (Verweis auf § 40 bzw. 39)
§ 31 Abs. 4 (unterschiedliche Verweise)
§ 32 (Übergangsregelungen)
§ 33 (Höhe der Anwartschaften)
§ 34 (Höhe der Anwartschaften für beitragsfreie
Versicherte
§ 36 (Sonderregelungen für die Jahre 2001/2002)
§ 37 (Sonderregelungen)
§ 38 (Sonderregelungen)
§ 39 (Sonderregelungen in ATV, Inkrafttreten in ATV-K)
§ 40 (nur in ATV)
Anlage 1 (Geltungsbereich)
Anlage 2 (Ausnahmen von der Versicherungspflicht)
Anlage 3 (Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt)

 

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