Tarifvertrag
über die betriebliche Altersvorsorge
der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes
(TV Altersversorgung - ATV)
vom 1. März 2002
in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr.
6
vom 24. November 2011
Zwischen
der Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch das Bundesministerium des Innern,
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,
vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,
der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,
vertreten durch den Vorstand,
einerseits
und
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e. V. - Bundesvorstand -,
diese zugleich handelnd für
-
- Gewerkschaft der Polizei,
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- Industriegewerkschaft Bauen - Agrar - Umwelt,
-
- Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft,
-
- Marburger Bund,
andererseits
wird Folgendes vereinbart:
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