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Tarifvertrag über die betriebliche Altersvorsorge | |
Teil Eins |
Punktemodell |
Abschnitt I |
Geltungsbereich |
§ 1 |
Geltungsbereich |
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Dieser Tarifvertrag gilt für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer und Auszubildende (Beschäftigte), die unter den Geltungsbereich der in der Anlage 1 aufgeführten Tarifverträge des öffentlichen Dienstes fallen und deren Arbeitgeber bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) Beteiligter oder bei der Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes (ZVK-Saar) Mitglied ist.
Anmerkung: |