Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst kostenlosPrivatlizenz für 10 EuroUnterjährige Updates sind kostenlos.

Tarifvertrag über die betriebliche Altersvorsorge
der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes
- (Tarifvertrag Altersvesorgung – ATV)

Teil Drei

Übergangs- und Schlussvorschriften

Abschnitt IV

Schlussvorschriften

§ 35

Sterbegeld

 

 

1Sterbegeld wird bei Fortgeltung des bisherigen Rechts Anspruchsberechtigten unter Berücksichtigung des am 31. Dezember 2001 maßgebenden Gesamtbeschäftigungsquotienten in folgender Höhe gezahlt für Sterbefälle

im Jahr 2002 1535 Euro,

im Jahr 2003 1500 Euro,

im Jahr 2004 1200 Euro,

im Jahr 2005 900 Euro,

im Jahr 2006 600 Euro,

im Jahr 2007 300 Euro.

2Ab dem Jahr 2008 entfällt das Sterbegeld.

 

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