Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst kostenlosPrivatlizenz für 10 EuroUnterjährige Updates sind kostenlos.

Tarifvertrag über die betriebliche Altersvorsorge
der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes
- (Tarifvertrag Altersvesorgung – ATV)

Teil Eins

Punktemodell

Abschnitt III

Betriebsrente

§ 7

Höhe der Betriebsrente

 

 

(1) Die monatliche Betriebsrente errechnet sich aus der Summe der bis zum Beginn der Betriebsrente (§ 5 Satz 4) erworbenen Versorgungspunkte (§ 8), multipliziert mit dem Messbetrag von vier Euro.

(2) Die Betriebsrente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die Hälfte der
Betriebsrente, die sich nach Absatz 1 bei voller Erwerbsminderung ergeben
würde.

(3) Die Betriebsrente mindert sich für jeden Monat, für den der Zugangsfaktor nach
§ 77 SGB VI herabgesetzt ist, um 0,3 v.H., höchstens jedoch um insgesamt
10,8 v.H.

 

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