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 Deutscher Caritasverband
1. Beschluss der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission

vom 19. Juni 2008

Inhaltsverzeichnis

III. Anlagen 2a und 2c zu den AVR

 

1. Die Regionalkommission Baden-Württemberg legt in Anlage 2a zu den AVR in der Hochziffer 1a in den Ziffern 1 und 2 der Vergütungsgruppe Kr 2 die Höhe der Zulage fest:

 

„Diese Mitarbeiter erhalten

ab dem 1. Januar 2008 bis zum 30. Juni 2008 eine monatliche Zulage in Höhe von 50,00 Euro,

ab dem 1. Juli 2008 bis 31. August 2008 eine monatliche Zulage in Höhe von 50,33 €,

Ab dem 1. September 2008 eine monatliche Zulage in Höhe von 51,60 € und

ab dem 1. Januar 2009 eine monatliche Zulage in Höhe von 52,98 Euro.“

 

 

2. Die Regionalkommission Baden-Württemberg legt in Anlage 2c zu den AVR in der Hochziffer 1a in den Ziffern 1 und 2 der Vergütungsgruppe Kr 2 die Höhe der Zulage fest:

 

„Diese Mitarbeiter erhalten

ab dem 1. Januar 2008 bis zum 30. Juni 2008 eine monatliche Zulage in Höhe von 50,00 Euro,

ab dem 1. Juli 2008 bis 31. August 2008 eine monatliche Zulage in Höhe von 50,33 €,

Ab dem 1. September 2008 eine monatliche Zulage in Höhe von 51,60 € und

ab dem 1. Januar 2009 eine monatliche Zulage in Höhe von 52,98 Euro.“

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