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 Deutscher Caritasverband
1. Beschluss der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission

vom 19. Juni 2008

Inhaltsverzeichnis

IV. Dozenten und Lehrkräfte

 

Die Regionalkommission Baden-Württemberg legt in Abschnitt IV der Anlage 1 zu den AVR

ab dem 1. Januar für Dozenten und Lehrkräfte, die nach Ziffer VI der Anmerkungen zu den

Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsgruppen 1 bis 12 der Anlage 2 zu den AVR nicht unter

die Anlage 2 zu den AVR fallen, die Höhe der Regelvergütungskürzungen fest:

 

„Dozenten und Lehrkräfte

Bei Dozenten und Lehrkräften der Vergütungsgruppen 2 bis 5b nach Ziffer VI der Anmerkungen zu

den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage 2 zu den AVR wird die Regelvergütung

ab dem 1. Januar 2008 um 72,77 Euro,

ab dem 1. Juli 2008 um 75,74 Euro

ab dem 1. September 2008 um 73,92 Euro und

ab dem 1. Januar 2009 um 75,90 Euro gekürzt;

 

für Lehrkräfte der Vergütungsgruppen 5c bis 8 wird die Regelvergütung

ab dem 1. Januar 2008 um 64,46 Euro,

ab dem 1. Juli 2008 um 64,88 €,

ab dem 1. September 2008 um 66,52 € und

ab dem 1. Januar 2009 um 68,31 Euro gekürzt.“

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