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 Deutscher Caritasverband
1. Beschluss der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission

vom 19. Juni 2008

Inhaltsverzeichnis

IX. Einmalzahlung 2009

 

Die Regionalkommission Baden-Württemberg legt in Abschnitt IIIb Absatz (a) der Anlage 1

zu den AVR die Höhe der Einmalzahlung 2009 wie folgt fest fest:

 

IIIb Einmalzahlung für das Jahr 2009

(a) Die Mitarbeiter, die nicht dem Geltungsbereich der Anlage 7 zu den AVR unterfallen, erhalten

für das Jahr 2009 eine Einmalzahlung in Höhe von 225,00 Euro, die mit den Bezügen für den Monat

Januar 2009 ausgezahlt wird.“

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