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 Deutscher Caritasverband
1. Beschluss der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission

vom 19. Juni 2008

Inhaltsverzeichnis

II. Anlage 7a AVR

 

Die Regionalkommission Baden-Württemberg legt in § 2 Absatz 1 der Anlage 7a zu den AVR

ab dem 1. Januar 2008 die Höhe der Besitzstandszulage fest:

 

㤠2 Zulage aufgrund des Wegfalls des Verheiratetenzuschlags in Abschnitt D der Anlage 7

zu den AVR

 

(1) Praktikanten, die bis zum 30. Juni 2008 einen Anspruch auf Verheiratetenzuschlag gemäß Abschnitt D der Anlage 7 zu den AVR gehabt haben, erhalten ab dem 1. Januar 2008 stattdessen

eine monatliche Zulage in Höhe von 65,45 Euro und ab dem 1. Januar 2009 in Höhe von

68,26 Euro.“

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