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 Deutscher Caritasverband
Beschluss der Regionalkommission Nordrhein-Westfalen
der Arbeitsrechtlichen Kommission für 2008 und 2009

Inhaltsverzeichnis

 

B. Umfang der Arbeitszeit

 

Die Regionalkommission Nordrhein-Westfalen legt in § 1 Absatz 1 Unterabsatz 1 Satz 1 der

Anlage 5 zu den AVR ab dem 1. Januar 2008 den Umfang der regelmäßigen Arbeitszeit fest:

 

„Die regelmäßige Arbeitszeit der Mitarbeiter beträgt

vom 1. Januar 2008 bis zum 31. August 2009 durchschnittlich 38,5 Stunden in der Woche,

ab dem 1. September 2009                           durchschnittlich 39,0 Stunden in der Woche.“

 

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