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 Deutscher Caritasverband
Beschluss der Regionalkommission Nordrhein-Westfalen
der Arbeitsrechtlichen Kommission für 2008 und 2009

Inhaltsverzeichnis

 

III. Anlagen 2a und 2c zu den AVR

 

1. Die Regionalkommission Nordrhein-Westfalen legt in Anlage 2a zu den AVR in der Hochziffer 1a in den Ziffern 1 und 2 der Vergütungsgruppe Kr 2 die Höhe der Zulage fest:

 

„Diese Mitarbeiter erhalten vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2008 eine monatliche Zulage

in Höhe von 50,80 Euro und ab dem 1. Januar 2009 eine monatliche Zulage in Höhe von 52,98

Euro.“

 

 

2. Die Regionalkommission Nordrhein-Westfalen legt in Anlage 2c zu den AVR in der Hochziffer 1a in den Ziffern 1 und 2 der Vergütungsgruppe Kr 2 die Höhe der Zulage fest:

 

„Diese Mitarbeiter erhalten ab dem 1. Januar 2008 eine monatliche Zulage in Höhe von 50,80 Euro

und ab dem 1. Januar 2009 eine monatliche Zulage in Höhe von 52,98 Euro.“

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