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 Deutscher Caritasverband
Beschluss der Regionalkommission Nordrhein-Westfalen
der Arbeitsrechtlichen Kommission für 2008 und 2009

Inhaltsverzeichnis

 

 

V. Abschnitt XIV der Anlage 1 zu den AVR

 

Die Regionalkommission Nordrhein-Westfalen legt in Anmerkung 2 in Abschnitt XIV der

Anlage 1 zu den AVR ab dem 1. Januar 2008 die Höhe der Weihnachtszuwendung fest:

 

„Wegen der Festschreibung der Weihnachtszuwendung beträgt abweichend von Abs. d Unterabs.

1 Satz 1 der Bemessungssatz für die Weihnachtszuwendung vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember

2008 80,84 v. H. und ab 1. Januar 2009 77,51 v. H.“

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