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 Deutscher Caritasverband
Beschluss der Regionalkommission Nordrhein-Westfalen
der Arbeitsrechtlichen Kommission für 2008 und 2009

Inhaltsverzeichnis

 

VI. Anlage 2d zu den AVR

 

Die Regionalkommission Nordrhein-Westfalen legt in den Anmerkungen A – F zu den Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsgruppen 1a bis 9 der Anlage 2d zu den AVR ab dem 1. Januar 2008 die Höhe der Vergütungsgruppenzulage fest:

 

„A Diese Mitarbeiter erhalten nach vierjähriger Tätigkeit in dieser Ziffer eine monatliche Vergütungs-

     gruppenzulage
     in Höhe von 84,63 Euro,
     ab 1. Januar 2009 in Höhe von 88,27 Euro.

 

B   Diese Mitarbeiter erhalten eine monatliche Vergütungsgruppenzulage
      in Höhe von 101,56 Euro,

      ab 1. Januar 2009 in Höhe von 105,93 Euro.

 

C   Diese Mitarbeiter erhalten eine monatliche Vergütungsgruppenzulage

      in Höhe von 112,02 Euro,

      ab 1. Januar 2009 in Höhe von 116,99 Euro,

      frühestens jedoch nach vierjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe 5c.

 

D   Diese Mitarbeiter erhalten nach vierjähriger Bewährung in dieser Ziffer eine monatliche

     Vergütungsgruppenzulage

     in Höhe von 124,19 Euro,

     ab 1. Januar 2009 in Höhe von 129,53 Euro.

 

E   Diese Mitarbeiter erhalten nach sechsjähriger Tätigkeit in dieser Ziffer eine monatliche

     Vergütungsgruppenzulage

     in Höhe von 103,49 Euro,

     ab 1. Januar 2009 in Höhe von 107,94 Euro.

 

F   Diese Mitarbeiter erhalten nach vierjähriger Bewährung in dieser Ziffer eine monatliche

     Vergütungsgruppenzulage

     in Höhe von 137,81 Euro,

     ab 1. Januar 2009 in Höhe von 143,73 Euro.“

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