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Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der
Personenkraftwagenfahrer der Länder
(PKW-Fahrer-TV-L)

 § 10

In-Kraft-Treten

 

 

 

(1) Dieser Tarifvertrag tritt am 1. November 2006 in Kraft und ersetzt den Pkw-Fahrer-TV L vom 10. Februar 1965, den Pkw-Fahrer-TV HH vom 10. Februar 1965 und den TV Kraftfahrer-O-TdL vom 8. Mai 1991.

 

(2) Dieser Tarifvertrag kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Schluss eines Kalendervierteljahres schriftlich gekündigt werden.

 

 

Berlin, den 12. Oktober 2006

für die Tarifgemeinschaft deutscher Länder

Der Vorsitzende des Vorstandes

 

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