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LeistungsTV |
Tarifvertrag über das Leistungsentgelt |
1. Abschnitt |
Allgemeine Vorschriften |
§ 1 |
Geltungsbereich |
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Dieser Tarifvertrag gilt für alle Beschäftigten des Bundes, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) fallen.
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