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LeistungsTV
Bund

Tarifvertrag über das Leistungsentgelt
für die Beschäftigten des Bundes (LeistungsTV-Bund)

5. Abschnitt

Schlussvorschriften

§ 18

In-Kraft-Treten

 

 

(1) Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.

 

(2) Dieser Tarifvertrag kann von jeder Tarifvertragspartei mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Kalenderhalbjahres schriftlich gekündigt werden, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2009.

 

 

Für die Bundesrepublik Deutschland:

Der Bundesminister des Innern

In Vertretung

[Für die vertragsschließenden Gewerkschaften]

 

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