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LeistungsTV |
Tarifvertrag über das Leistungsentgelt |
1. Abschnitt |
Allgemeine Vorschriften |
§ 2 |
Regelungsstruktur |
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1Dieser Tarifvertrag regelt den Rahmen und legt wesentliche Details für die Gewährung des Leistungsentgelts nach § 18 TVöD fest. 2Die weitere Ausgestaltung erfolgt durch einvernehmliche Dienstvereinbarung oder durch einvernehmliche Betriebsvereinbarung.
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