Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
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LeistungsTV
Bund

Tarifvertrag über das Leistungsentgelt
für die Beschäftigten des Bundes (LeistungsTV-Bund)

1. Abschnitt

Allgemeine Vorschriften

§ 2

Regelungsstruktur

 

 

1Dieser Tarifvertrag regelt den Rahmen und legt wesentliche Details für die Gewährung des Leistungsentgelts nach § 18 TVöD fest.

2Die weitere Ausgestaltung erfolgt durch einvernehmliche Dienstvereinbarung oder durch einvernehmliche Betriebsvereinbarung.

 

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