| Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Angestellte (RatSchTV Ang) 
	vom 9. 
	Januar 1987RV d. JM vom 14. April 1987 (2512 - I C. 36)
 in der Fassung vom 2. 
	
	April 2002 
	(2512 - I B. 19)
 
	   
	A.  
	  Den nachstehenden Tarifvertrag geben wir bekannt:
 
	Tarifvertragüber den Rationalisierungsschutz für Angestellte
 vom 9. Januar 1987
 
	  
	Zwischen  
	
 der Bundesrepublik Deutschland,
 vertreten durch den Bundesminister des Innern,
 
 der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,
 vertreten durch den Vorsitzer des Vorstandes,
 
 der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,
 vertreten durch den Vorstand,
 einerseits
 und (Fußnote 1)
 andererseits
 wird für die Angestellten, die unter den Geltungsbereich des 
	Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT) fallen, folgendes vereinbart:
 
	Vorbemerkung:
 Rationalisierung einschließlich der Nutzung des technischen Fortschritts hat 
	den Zweck, die Aufgaben der Verwaltungen und Betriebe anforderungsgerecht, 
	wirtschaftlich und kostengünstig zu erfüllen.
 
 Bei der Durchführung von Rationalisierungsmaßnahmen sind die sich aus dem 
	Arbeitsverhältnis ergebenden Belange der Arbeitnehmer zu berücksichtigen und 
	soziale Härten möglichst zu vermeiden. Diesem Ziel dienen die nachstehenden 
	Vorschriften.
 
 Für Maßnahmen, die nicht unter diesen Tarifvertrag fallen, bleiben die 
	einschlägigen gesetzlichen und tarifvertraglichen Vorschriften unberührt.
 
		
			| FN1 | Gleichlautende 
			Tarifverträge sind abgeschlossen worden mit der Gewerkschaft 
			Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr - Hauptvorstand - und der 
			Tarifgemeinschaft für Angestellte im öffentlichen Dienst - Deutsche 
			Angestellten-Gewerkschaft (DAG) - Gemeinschaft von Gewerkschaften 
			und Verbänden des öffentlichen Dienstes (GGVöD) - Marburger Bund 
			(MB) - Der Abschluss von inhaltsgleichen Tarifverträgen und von 
			Anschlusstarifverträgen zu diesem Tarifvertrag mit anderen 
			Gewerkschaften wird jeweils in Teil II des MBl. NW. bekannt gegeben. |  |