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Tarifvertrag
zur Regelung der Altersteilzeitarbeit (TV ATZ)

§ 1

Geltungsbereich

 

 

Dieser Tarifvertrag gilt für die Arbeitnehmer (Angestellte, Arbeiter und Arbeiterinnen), die unter den Geltungsbereich des

  1. Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT),

  2. Manteltarifvertrages für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder (MTArb)

Redaktionelle Hinweise:
Nach Nr. 12 der Anlage 1 Teil C zum TVÜ-Bund
gilt dieser Tarifvertrag auch für Beschäftigte des Bundes,
die unter den Geltungsbereich des TVöD fallen.

Im TVÜ-VKA fehlt eine solche Klarstellung.

§ 21 TV-V übernimmt den TV-ATZ auch für die Beschäftigten der kommunalen Versorgungsbetriebe.

 

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