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TV-Ärzte |
Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken |
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Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte)
vom 30. Oktober 2006
Zwischen
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, einerseits
und dem Marburger Bund, - Bundesverband -, vertreten durch den 1. und 2. Vorsitzenden, andererseits
wird Folgendes vereinbart:
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