Zu � 2 Absatz 1: Einmalzahlung f�r Angestellte,
Arbeiterinnen und Arbeiter
� 2 Abs. 1 TV Einmalzahlung regelt die H�he und die
Auszahlung der Einmalzahlungen
in den Monaten Juli 2006, Januar 2007 und September 2007.
Die Einmalzahlung
ist in den Tarifgebieten Ost und West gleich hoch, es
erfolgt keine Anwendung
des Bemessungssatzes von 92,5 v.H. im Tarifgebiet Ost.
Die individuelle H�he der Einmalzahlung ist jedoch abh�ngig
von der Verg�tungs-,
Lohn- bzw. Entgeltgruppe der/des Besch�ftigten. Die konkrete
H�he der jeweiligen
Einmalzahlung ergibt sich aus den Tabellen in den Buchstaben
a bis c des � 2
Abs. 1 TV Einmalzahlung. Ma�geblich f�r die Bemessung der
jeweiligen Einmalzahlung
sind ausschlie�lich die Verh�ltnisse im jeweiligen
Zahlungsmonat.
Die Auszahlung der Einmalzahlung erfolgt mit der Zahlung der
Bez�ge im jeweiligen
Zahlungsmonat (F�lligkeit).