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Tarifvertrag �ber Einmalzahlungen

f�r die Jahre 2006 und 2007

 

TdL-Hinweise Nr. I zu � 2 Abs. 1

Zu � 2 Absatz 1: Einmalzahlung f�r Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter

� 2 Abs. 1 TV Einmalzahlung regelt die H�he und die Auszahlung der Einmalzahlungen

in den Monaten Juli 2006, Januar 2007 und September 2007. Die Einmalzahlung

ist in den Tarifgebieten Ost und West gleich hoch, es erfolgt keine Anwendung

des Bemessungssatzes von 92,5 v.H. im Tarifgebiet Ost.

Die individuelle H�he der Einmalzahlung ist jedoch abh�ngig von der Verg�tungs-,

Lohn- bzw. Entgeltgruppe der/des Besch�ftigten. Die konkrete H�he der jeweiligen

Einmalzahlung ergibt sich aus den Tabellen in den Buchstaben a bis c des � 2

Abs. 1 TV Einmalzahlung. Ma�geblich f�r die Bemessung der jeweiligen Einmalzahlung

sind ausschlie�lich die Verh�ltnisse im jeweiligen Zahlungsmonat.

Die Auszahlung der Einmalzahlung erfolgt mit der Zahlung der Bez�ge im jeweiligen

Zahlungsmonat (F�lligkeit).

 

 

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