Zu ? 2 Absatz 2: Einmalzahlung f? Auszubildende,
Sch?erinnen/Sch?er
und Praktikantinnen/ Praktikanten
Die Einmalzahlung f? Auszubildende, Sch?erinnen/Sch?er
und Praktikantinnen/
Praktikanten betr?t einheitlich f? die Tarifgebiete Ost
und West jeweils 100 Euro
in den Monaten Juli 2006, Januar 2007 und September 2007 (?
2 Abs. 2 TV Einmalzahlung).
Die Auszahlung der Einmalzahlung erfolgt mit der Zahlung der
Bez?e im jeweiligen
Zahlungsmonat (F?ligkeit).
Wechselt ein Auszubildender im Zahlungsmonat der
Einmalzahlung vom Ausbildungs-
in ein Angestellten- oder Arbeiterverh?tnis zum selben
Arbeitgeber, sollte
die Einmalzahlung in der sich nach ? 2 Abs. 1 TV
Einmalzahlung ergebenden H?e
gezahlt werden. Andernfalls w?de der Besch?tigte
schlechter gestellt, als ein
Neueingestellter, der zuvor nicht in einem
Ausbildungsverh?tnis zum selben Arbeitgeber
stand.
Beispiel 3:
Ein Auszubildender beendet seine Ausbildung am 20. Juli
2006, er wird von seinem
Arbeitgeber ab 21. Juli 2006 als Angestellter besch?tigt.
Bereits im Juli
2006 und auch bei den folgenden Einmalzahlungen erh?t er
die Einmalzahlung
f? Besch?tigte nach ? 2 Abs. 1 TV Einmalzahlung. H?te er
die Ausbildung einen
Monat sp?er beendet, h?te er f? Juli 2006 noch die
Einmalzahlung f?
Auszubildende nach ? 2 Abs. 2 TV Einmalzahlung in H?e von
100 Euro erhalten.