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Tarifvertrag ?er Einmalzahlungen

f? die Jahre 2006 und 2007

 

TdL-Hinweise Nr. I zu ? 2 Abs. 2

Zu ? 2 Absatz 2: Einmalzahlung f? Auszubildende, Sch?erinnen/Sch?er

und Praktikantinnen/ Praktikanten

Die Einmalzahlung f? Auszubildende, Sch?erinnen/Sch?er und Praktikantinnen/

Praktikanten betr?t einheitlich f? die Tarifgebiete Ost und West jeweils 100 Euro

in den Monaten Juli 2006, Januar 2007 und September 2007 (? 2 Abs. 2 TV Einmalzahlung).

Die Auszahlung der Einmalzahlung erfolgt mit der Zahlung der Bez?e im jeweiligen

Zahlungsmonat (F?ligkeit).

Wechselt ein Auszubildender im Zahlungsmonat der Einmalzahlung vom Ausbildungs-

in ein Angestellten- oder Arbeiterverh?tnis zum selben Arbeitgeber, sollte

die Einmalzahlung in der sich nach ? 2 Abs. 1 TV Einmalzahlung ergebenden H?e

gezahlt werden. Andernfalls w?de der Besch?tigte schlechter gestellt, als ein

Neueingestellter, der zuvor nicht in einem Ausbildungsverh?tnis zum selben Arbeitgeber

stand.

 

Beispiel 3:

Ein Auszubildender beendet seine Ausbildung am 20. Juli 2006, er wird von seinem

Arbeitgeber ab 21. Juli 2006 als Angestellter besch?tigt. Bereits im Juli

2006 und auch bei den folgenden Einmalzahlungen erh?t er die Einmalzahlung

f? Besch?tigte nach ? 2 Abs. 1 TV Einmalzahlung. H?te er die Ausbildung einen

Monat sp?er beendet, h?te er f? Juli 2006 noch die Einmalzahlung f?

Auszubildende nach ? 2 Abs. 2 TV Einmalzahlung in H?e von 100 Euro erhalten.

 

 

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