Zu ? 2 Absatz 3: Vorziehen der Einmalzahlung f? Januar 2007
Die Einmalzahlung f? Januar 2007 kann nach ? 2 Abs. 3 TV
Einmalzahlung auch
bereits im Jahr 2006 gezahlt werden. Die Entscheidung
hier?er obliegt dem Arbeitgeber.
Die vom Arbeitgeber bestimmte Vorverlegung der Einmalzahlung
ersetzt
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die Einmalzahlung im bzw. f? Januar 2007. Das bedeutet z.
B., im Januar 2007
Neueingestellte, erhalten diese Einmalzahlung nicht. Dagegen
erhalten Besch?tigte,
deren Arbeitsverh?tnis zum 31. Dezember 2006 endet, bei
Vorliegen der sonstigen
Voraussetzungen auch diese Einmalzahlung.
Bei Vorverlegung der Einmalzahlung, gelten f? den
Zahlungsanspruch und f? die
H?e der Einmalzahlung ausschlie?ich die Verh?tnisse in
diesem Monat; die Verh?tnisse
im Januar 2007 sind unerheblich. Dies gilt z. B. bzgl. des
Erfordernisses
eines Entgeltanspruchs f? mind. einen Tag im Zahlungsmonat,
bzgl. der Eingruppierung
oder auch bzgl. des Besch?tigungsumfangs.
Beispiel 4:
Bei Vorverlegung der Einmalzahlung Januar 2007 auf den Monat
November
2006 erhalten