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Tarifvertrag ?er Einmalzahlungen

f? die Jahre 2006 und 2007

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TdL-Hinweise Nr. I zu ? 2 Abs. 3

Zu ? 2 Absatz 3: Vorziehen der Einmalzahlung f? Januar 2007

Die Einmalzahlung f? Januar 2007 kann nach ? 2 Abs. 3 TV Einmalzahlung auch

bereits im Jahr 2006 gezahlt werden. Die Entscheidung hier?er obliegt dem Arbeitgeber.

Die vom Arbeitgeber bestimmte Vorverlegung der Einmalzahlung ersetzt

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die Einmalzahlung im bzw. f? Januar 2007. Das bedeutet z. B., im Januar 2007

Neueingestellte, erhalten diese Einmalzahlung nicht. Dagegen erhalten Besch?tigte,

deren Arbeitsverh?tnis zum 31. Dezember 2006 endet, bei Vorliegen der sonstigen

Voraussetzungen auch diese Einmalzahlung.

Bei Vorverlegung der Einmalzahlung, gelten f? den Zahlungsanspruch und f? die

H?e der Einmalzahlung ausschlie?ich die Verh?tnisse in diesem Monat; die Verh?tnisse

im Januar 2007 sind unerheblich. Dies gilt z. B. bzgl. des Erfordernisses

eines Entgeltanspruchs f? mind. einen Tag im Zahlungsmonat, bzgl. der Eingruppierung

oder auch bzgl. des Besch?tigungsumfangs.

 

Beispiel 4:

Bei Vorverlegung der Einmalzahlung Januar 2007 auf den Monat November

2006 erhalten

 

Besch?tigte mit

Anspruch auf bzw. H?e der Einmalzahlung
f? November 2006

Ende Elternzeit im Dezember 2006

Kein Anspruch

Wechsel von einer Voll- in eine
Teilzeitbesch?tigung am
15. November 2006

Keine Quotelung entsprechend Teilzeitumfang, sondern Einmalzahlung in voller H?e (s.a. II. Nr. 5)

H?ergruppierung in die E 13
zum 1. Dezember 2006

Einmalzahlung in H?e von 210 Euro

 

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