Zu ? 2 Absatz 5: Einmalzahlung f? Teilzeitbesch?tigte
Teilzeitbesch?tigte erhalten die Einmalzahlung bei
Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen
anteilig. Ma?ebend f? die Quotelung ist der
arbeitsvertraglich vereinbarte
Umfang der Besch?tigung am Ersten des jeweiligen
Zahlungsmonats.
Erh?t oder verringert sich der arbeitsvertraglich
vereinbarte Umfang der Besch?tigung
innerhalb des Monats, wirkt sich dies nicht aus.
Beginnt das Arbeitsverh?tnis erst im Laufe des
Zahlungsmonats, ist der Besch?tigungsumfang
bei Beginn des Arbeitsverh?tnisses ma?ebend. Dies gilt
auch bei
einem Wechsel vom Ausbildungsverh?tnis in ein
Teilzeit-Arbeitsverh?tnis im Laufe
des Monats (s.o.). Ist in diesen F?len jedoch die anteilige
Einmalzahlung f? die
Teilzeitbesch?tigung niedriger als die Einmalzahlung, die
der Betroffene als Auszubildender
erhalten h?te, erhebt die Gesch?tsstelle keine Bedenken,
wenn der
h?ere Betrag gezahlt wird, also die Einmalzahlung, die sich
f? einen Auszubildenden
ergeben h?te.
Beispiel 5:
Ein Besch?tigter in Entgeltgruppe 10 erh?t bei 50 v.H.
Besch?tigungsumfang am
1. Januar 2007 f? Januar 2007 eine Einmalzahlung von (210 x
50 % =) 105 Euro.
Zum 15. Januar 2007 wird der Besch?tigungsumfang
arbeitsvertraglich auf 40 v.H.
reduziert. Die Einmalzahlung f? Januar 2007 bleibt
unver?dert bei 105 Euro; die
Einmalzahlung f? September 2007 betr?t bei entsprechendem
Besch?tigungsumfang
(300 x 40 % =) 120 Euro.