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Tarifvertrag ?er Einmalzahlungen

f? die Jahre 2006 und 2007

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TdL-Hinweise Nr. I zu ? 2 Abs. 5

Zu ? 2 Absatz 5: Einmalzahlung f? Teilzeitbesch?tigte

Teilzeitbesch?tigte erhalten die Einmalzahlung bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen

anteilig. Ma?ebend f? die Quotelung ist der arbeitsvertraglich vereinbarte

Umfang der Besch?tigung am Ersten des jeweiligen Zahlungsmonats.

Erh?t oder verringert sich der arbeitsvertraglich vereinbarte Umfang der Besch?tigung

innerhalb des Monats, wirkt sich dies nicht aus.

Beginnt das Arbeitsverh?tnis erst im Laufe des Zahlungsmonats, ist der Besch?tigungsumfang

bei Beginn des Arbeitsverh?tnisses ma?ebend. Dies gilt auch bei

einem Wechsel vom Ausbildungsverh?tnis in ein Teilzeit-Arbeitsverh?tnis im Laufe

des Monats (s.o.). Ist in diesen F?len jedoch die anteilige Einmalzahlung f? die

Teilzeitbesch?tigung niedriger als die Einmalzahlung, die der Betroffene als Auszubildender

erhalten h?te, erhebt die Gesch?tsstelle keine Bedenken, wenn der

h?ere Betrag gezahlt wird, also die Einmalzahlung, die sich f? einen Auszubildenden

ergeben h?te.

 

Beispiel 5:

Ein Besch?tigter in Entgeltgruppe 10 erh?t bei 50 v.H. Besch?tigungsumfang am

1. Januar 2007 f? Januar 2007 eine Einmalzahlung von (210 x 50 % =) 105 Euro.

Zum 15. Januar 2007 wird der Besch?tigungsumfang arbeitsvertraglich auf 40 v.H.

reduziert. Die Einmalzahlung f? Januar 2007 bleibt unver?dert bei 105 Euro; die

Einmalzahlung f? September 2007 betr?t bei entsprechendem Besch?tigungsumfang

(300 x 40 % =) 120 Euro.

 

 

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