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Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung
für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst
(TV-EUmw VKA)

 

§ 1 Geltungsbereich

 

 

Dieser Tarifvertrag gilt für die bei einem Mitglied eines Arbeitgeberverbandes, der der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände angehört, beschäftigten Angestellten, Arbeiter, Arbeiterinnen und Auszubildenden (Arbeitnehmer/-innen), die unter den Geltungsbereich des

  1. Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT),

  2. Tarifvertrages zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften - (BAT 0),

  3. Tarifvertrages zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften - (BAT - Ostdeutsche Sparkassen),

  4. Bundesmanteltarifvertrages für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe - BMT G II ,

  5. Tarifvertrages zur Anpassung des Tarifrechts Manteltarifliche Vorschriften für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe (BMT G 0),

  6. Tarifvertrages über die Anwendung von Tarifverträgen für Arbeiter (TV Arbeiter ostdeutsche Sparkassen),

  7. Tarifvertrages Versorgungsbetriebe (TV V),

  8. Spartentarifvertrages Nahverkehrsbetriebe eines Arbeitgeberverbandes, der der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände angehört,

  9. Tarifvertrages für die Arbeitnehmer/ innen der Wasserwirtschaft in Nordrhein Westfalen (TV WW/NW),

  10. Manteltarifvertrages für Auszubildende,

  11. Manteltarifvertrages für Auszubildende (Mantel TV Azubi 0),

  12. Manteltarifvertrages für Auszubildende (Mantel TV Azubi Ostdeutsche Sparkassen),

  13. Tarifvertrages zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Schülerinnen/Schüler, die nach Maßgabe des Krankenpflegegesetzes oder des Hebammengesetzes ausgebildet werden,

  14. Tarifvertrages zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Schülerinnen/Schüler, die nach Maßgabe des Krankenpflegegesetzes oder des Hebammengesetzes ausgebildet werden (Mantel TV Schü 0),

  15. Tarifvertrages zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Ärzte/Ärztinnen im Praktikum,

  16. Tarifvertrages zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Ärzte/Ärztinnen im Praktikum (Mantel TV AiP G),

 

fallen.

 

 

 

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