Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
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Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung
für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst
(TV-EUmw VKA)

 

§ 4 Umwandelbare Entgeltbestandteile

 

 

Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin kann nur künftige Entgeltansprüche umwandeln. Umgewandelt werden können auf sein/ihr Verlangen künftige Ansprüche auf

  1. Zuwendungen nach den Zuwendungstarifverträgen,

  2. Urlaubsgeld nach den Urlaubsgeldtarifverträgen,

  3. vermögenswirksame Leistungen,

  4. monatliche Entgeltbestandteile,

  5. sonstige Entgeltbestandteile.

 

 

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