Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
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Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung
für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst
(TV-EUmw VKA)

 

§ 6 Durchführungsweg

 

 

Die Entgeltumwandlung im Rahmen der durch das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vorgesehenen Durchführungswege ist vorbehaltlich der Sätze 2 und 3 bei öffentlichen Zusatzversorgungseinrichtungen durchzuführen.

Der Arbeitgeber kann im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung nach Satz 1 auch von der Sparkassen Finanzgruppe oder den Kommunalversicherern angebotene Durchführungswege bestimmen.

Durch landesbezirklichen Tarifvertrag können bei Bedarf abweichende Regelungen zu den Sätzen 1 und 2 getroffen werden.

 

 

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