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Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung
für die Beschäftigten der Länder
(TV-EntgeltU-L)

 

§ 7 In-Kraft-Treten

 

 

(1) Dieser Tarifvertrag tritt am 1. November 2006 in Kraft.

 

(2) Dieser Tarifvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres, frühestens zum 31. Dezember 2008, schriftlich gekündigt werden.

 

 

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