§ 15
Inkrafttreten, Geltungsdauer
(1)
1Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1.
Januar 2010 in Kraft.
2Bei Inkrafttreten bereits
bestehende Dienst- oder Betriebsvereinbarungen bleiben unberührt.
(2)
Dieser Tarifvertrag gilt für Beschäftigte, die bis zum 31. Dezember 2016 die
jeweiligen tariflichen Voraussetzungen erfüllen und deren
Altersteilzeitarbeitsverhältnis oder deren flexible Altersarbeitszeit vor
dem 1. Januar 2017 begonnen hat.
|