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Der Arbeitnehmer
hat Anspruch auf Versicherung unter eigener Beteiligung zum
Zwecke einer zusätzlichen Altersvorsorge nach Maßgabe des
Tarifvertrages über die zusätzliche Altersvorsorge der
Beschäftigten des öffentlichen Dienstes -
Altersvorsorge-TV-Kommunal - (ATV-K) oder des Tarifvertrages
über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des
öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung - ATV) in
ihrer jeweils geltenden Fassung. |