(1) 1Der
Arbeitsvertrag wird schriftlich unter Angabe der Entgeltgruppe
abgeschlossen. 2Nebenabreden sind schriftlich zu vereinbaren.
3In der Nebenabrede kann vereinbart werden, daß sie jederzeit
mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gesondert
gekündigt werden kann.
(2) 1Die
ersten drei Monate der Beschäftigung gelten als Probezeit. 2Im
Arbeitsvertrag kann auf eine Probezeit verzichtet oder eine
andere Probezeit, längstens von sechs Monaten, vereinbart
werden. 3Von einer Probezeit soll abgesehen werden, wenn der
Arbeitnehmer in unmittelbarem Anschluß an ein erfolgreich
abgeschlossenes Ausbildungsverhältnis bei demselben Arbeitgeber
eingestellt wird.
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