10.1 Arbeitnehmer, deren
Tätigkeiten sich durch
besondere Schwierigkeit
und Bedeutung
aus der Entgeltgruppe
9.1 oder 9.2 herausheben
sowie
10.2 Arbeitnehmer, die aufgrund
ihrer Fähigkeiten
oder Erfahrungen
entsprechende
gleichwertige
Tätigkeiten ausüben
Beispiele:
10.3.1
Versorgungstechnische, vertragsrechtliche und
energiewirtschaftliche Kundenberatung der Sonderabnehmer
10.3.2
Kostenrechnungen, Kostenanalysen, Kalkulationen und
Wirtschaftlichkeitsberechnungen
10.3.3 Bearbeiten
von schwierigen Aufgaben in der Finanz-/Anlagenbuchhaltung (Kontierungen,
Wertberichtigungen und Abschreibungen) mit
Jahresabschlussarbeiten (Bilanz, GuV)
10.3.4
Alleinverantwortliche Überwachung von Energieerzeugungsanlagen
10.3.5
Selbständiges Anfertigen, Ändern und Pflegen von DV-Programmen
und DVProgrammbausteinen hohen Schwierigkeitsgrades
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