Arbeitnehmer mit einfachen
Tätigkeiten
(Einfache
Tätigkeiten sind vorwiegend mechanische Tätigkeiten, die eine
Einarbeitung erfordern. Einarbeitung setzt die Vermittlung und
Aneignung von Kenntnissen und Fertigkeiten voraus, um die
Tätigkeiten sach- und fachgerecht ausüben zu können.)
Beispiele:
2.1 Reinigen von
Werkstätten und Labors
2.2 Einfache
Bürotätigkeiten (wie Führen von einfachen Listen, Mithilfe bei
der Postabfertigung, Registratur, Fotokopieren)
2.3 Tätigkeiten
als Bote
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