Anlage 1
Arbeitnehmer mit Tätigkeiten,
die eine eingehende fachliche Einarbeitung erfordern
Beispiele:
3.1 Tätigkeiten als Meßgehilfe
3.2 Tätigkeiten als Zählerableser
3.3 Tätigkeiten als Pförtner
3.4 Tätigkeiten als Telefonist