4.1 Arbeitnehmer, die
Tätigkeiten ausüben,
die
gründliche FachkenntnisseDefinitionen3
erfordern
(Gründliche Fachkenntnisse
erfordern nähere Kenntnisse von Gesetzen, Tarifbestimmungen usw.
im Rahmen der auszuübenden Tätigkeiten)
sowie
4.2 Arbeitnehmer, die aufgrund
ihrer Fähigkeiten
oder Erfahrungen entsprechende
gleichwertige
Tätigkeiten ausüben
Beispiele:
4.3.1 Verwaltung
von Lagern und Magazinen
4.3.2 Tätigkeiten
als Fahrer von Kraftfahrzeugen
4.3.3 Tätigkeiten
als Schreibkraft
4.3.4
Montagearbeiten in Netzen (Gas, Wasser, Fernheizung, Kabel,
Freileitung)
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