9.1 Arbeitnehmer, deren
Tätigkeiten sich
dadurch aus der
Entgeltgruppe 8.2 herausheben,
daß sie besonders
verantwortungsvoll sind
sowie
9.2 Arbeitnehmer mit
abgeschlossener
Fachhochschulausbildung
und entsprechenden
Tätigkeiten
sowie
9.3 Arbeitnehmer, die aufgrund
ihrer Fähigkeiten
oder Erfahrungen
entsprechende
gleichwertige Tätigkeiten
ausüben
Beispiele:
9.4.1 Handwerks-
und Industriemeister, die ausdrücklich zu Leitern von großen
Arbeitsstätten, in denen Handwerker oder Facharbeiter
beschäftigt sind, bestellt sind
9.4.2 Bau und
Betrieb von Netzen einschließlich Personal- und Materialeinsatz
9.4.3
Abschließende Bearbeitung und Zuordnung von
aktivierungspflichtigen und nichtaktivierungspflichtigen
Aufträgen und deren Weiterberechnung
9.4.4 Abrechnung
von schwierigen und speziellen Verträgen der Sonderabnehmer
9.4.5
Selbständiges Anfertigen, Ändern und Pflegen von DV-Programmen
und DVProgrammbausteinen mittleren Schwierigkeitsgrades
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