(1) Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Oktober 2005 in Kraft.
(2) Er kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderhalbjahres, frühestens zum 31. Dezember 2009, schriftlich gekündigt werden.
(3) Abweichend von Absatz 2 kann
a § 8 Abs. 1 mit einer Frist von einem Monat zum Schluss eines Kalendermonats,
frühestens jedoch zum
gültig bis 31.12.2007:
31. Dezember 2007
gültig ab 1.1.2008:
31. Dezember 2009
gültig ab 1.1.2010:
29. Februar 2012
, schriftlich gekündigt werden.
b) § 14 zum 31. Dezember eines jeden Jahres,
frühestens jedoch zum 31. Dezember 2008,
gesondert schriftlich gekündigt werden.
Ausnahmen vom Geltungsbereich des 3. Änd.-TV:
1Für
Auszubildende, die spätestens mit Ablauf des 27. Februar 2010 aus dem
Ausbildungsverhältnis
ausgeschieden sind, gilt
dieser Tarifvertrag nur, wenn sie dies bis 31. August 2010
schriftlich beantragen.
2Für
Auszubildende, die spätestens mit Ablauf des 27. Februar 2010
aufgrund eigenen Verschuldens ausgeschieden sind, gilt
dieser Tarifvertrag nicht.
Berlin/Köln, den 13. September 2005
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