Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
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Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD)

Teil A

Allgemeiner Teil

Anlage 1 Bund

Sonderzahlung für das Jahr 2006

 

 

Aufgehoben mit Wirkung ab 1. Januar 2008:

Die mit dem Ausbildungsentgelt für den Monat November 2006 zu zahlende Jahressonderzahlung für das Jahr 2006 berechnet sich für den Bereich des Bundes nach den Bestimmungen des § 14 Abs. 1 bis 4 mit folgenden Maßgaben:

1. Der Bemessungssatz der Jahressonderzahlung beträgt in allen Entgeltgruppen

  1. bei Auszubildenden nach BBiG, für die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden,                                                    83,20 v. H.,

  2. bei Auszubildenden nach BBiG, für die die Regelungen des Tarifgebiets Ost Anwendung finden,                                                    62,41 v. H.,

  3. bei Schülerinnen/Schülern, die nach Maßgabe des Krankenpflegegesetzes oder des Hebammengesetzes ausgebildet werden und für die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden,             82,14 v. H.,

  4. bei Schülerinnen/Schülern, die nach Maßgabe des Krankenpflegegesetzes oder des Hebammengesetzes ausgebildet werden und für die die Regelungen des Tarifgebiets Ost Anwendung finden,                61,60 v. H.

2. 1Der sich nach Nr. 1 ergebende Betrag der Jahressonderzahlung erhöht sich um einen Betrag in Höhe von                       255,65 Euro.
2Der Zusatzbetrag nach Satz 1 ist kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt.

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