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Tarifvertrag für Praktikanten / Praktikantinnen des öffentlichen Dienstes | |
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§ 12 Entgeltfortzahlung in anderen Fällen Praktikantinnen/Praktikanten haben Anspruch auf Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung ihres Entgelts (§ 8 Abs. 1) unter denselben Voraussetzungen wie die Beschäftigten des Arbeitgebers. |