(1) Das Praktikantenverhältnis endet mit dem
im Praktikantenvertrag vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung
bedarf.
(2) Nach der Probezeit (§ 3) kann das
Praktikantenverhältnis unbeschadet der gesetzlichen Kündigungsgründe nur
gekündigt werden
a) aus einem sonstigen wichtigen Grund ohne
Einhalten einer Kündigungsfrist,
b) von der Praktikantin / dem Praktikanten
mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen.